Informationen zum Honorar:


 

Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kosten für die Behandlung werden zunächst direkt zwischen Patient und Arzt abgerechnet.  Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse einzureichen.

Je nach Art der Krankenversicherung wird Ihnen ein Teil der Behandlungskosten rückerstattet. Bei Zusatzversicherungen oder Privatversicherungen werden die Behandlungskosten bis zur Gänze vom jeweiligen Versicherungsträger übernommen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.